Am Samstag (28.06.25) tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das aus dem European Accessibility Act (EAA) abgeleitet ist, in Kraft.

Userlikes Website Messenger kann mit allen gängigen Barrierefreiheitswerkzeugen, die von Ihrem Betriebssystem bereitgestellt werden, verwendet werden.

Wir werden in naher Zukunft zudem Ergebnisse unabhängiger Tests zur Verfügung stellen.

Der Userlike Website Messenger erfüllt weitestgehend die Anforderungen von WCAG-2.1 auf Level AA gemäß BFSG. Offene Details, wie etwa vereinzelte fehlende Labels für Screenreader, werden aktuell umgesetzt und sukzessive in den nächsten drei Wochen released, um eine vollständig barrierefreie Nutzung sicherzustellen.

Streng genommen definiert WCAG-2.1 kein Konformitätskriterium, das 1:1 auf den Userlike Website Messenger angewendet werden kann, da sich der Standard auf Webseiten bezieht, nicht auf einzelne Komponenten einer Website, siehe WCAG 2.1 5.2 Conformance Requirements

https://www.w3.org/TR/WCAG21/#conformance-reqs

Somit behält eine WCAG-konforme Website ihre Konformität, wenn der Userlike Website Messenger eingesetzt wird

Hier finden Sie eine Auflistung verschiedener Punkte unseres Ansatzes zur Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung unseres Produkts:

Userlike Einstellungen

  1. Strengere (WCAG AA-konforme) Prüfung des Kontrastverhältnisses für Themenfarben im Widget Editor, inklusive Hinweis bei nicht ausreichendem Kontrastverhältnis

Userlike Website Messenger

  1. Semantische Orientierungspunkte und ARIA-Attribute für eine bessere Unterstützung von Screen-Readern